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   VG München, 23.11.2016 - M 7 K 16.82   

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https://dejure.org/2016,50799
VG München, 23.11.2016 - M 7 K 16.82 (https://dejure.org/2016,50799)
VG München, Entscheidung vom 23.11.2016 - M 7 K 16.82 (https://dejure.org/2016,50799)
VG München, Entscheidung vom 23. November 2016 - M 7 K 16.82 (https://dejure.org/2016,50799)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erstattungspflicht der Kosten für einen Feuerwehreinsatz

Papierfundstellen

  • NZV 2017, 199
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 20.02.2013 - 4 B 12.717

    Zieht die Gemeinde einen haftpflichtversicherten Unfallverursacher zum

    Auszug aus VG München, 23.11.2016 - M 7 K 16.82
    Ferner ist es sachgerecht, wenn die Feuerwehr entsprechend ihres auf Erfahrungswerten basierenden Alarmierungskonzeptes und ihrer Ausrückeordnung, die Art und Umfang des sächlichen und personellen Einsatzes bei bestimmten Schadensereignissen vorsieht, verfährt, um sicherzustellen, dass bei einem Schadensereignis mit in der Regel unbekanntem Ausmaß dies bereits im ersten Zugriff wirkungsvoll bekämpft werden kann und das erforderliche Personal und die technische Ausstattung bereitstehen (BayVGH, U.v. 20.2.2013 - 4 B 12.717 - juris Rn. 19, 21; VGH BW, U.v. 8.6.1998 - 1 S 1390/97 - juris 1. Ls, Rn. 22).

    Solche zu berücksichtigende Gesichtspunkte ergeben sich nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht, wenn die Unfallbeteiligten eines Autounfalls haftpflichtversichert sind (vgl. BayVGH U.v. 20.2.2013 - 4 B 12.717 - juris Rn. 21 m. w. N.).

    Eine solche Fallkonstellation ist aber ersichtlich fernliegend, wenn der Kostenersatz von einer KFZ-Haftpflichtversicherung abzudecken ist (vgl. BayVGH, U.v. 20.2.2013 a. a. O. Rn. 22).

  • VGH Bayern, 19.07.2013 - 4 ZB 12.2339

    "Durch den Betrieb" eines Kraftfahrzeugs veranlasst (Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayFwG)

    Auszug aus VG München, 23.11.2016 - M 7 K 16.82
    Die Kosten für Feuerwehreinsätze bei derartigen Unfällen gehören typischerweise zum Schaden, der durch den Betrieb der vom Gesetzgeber als potentiell gefährlich eingestuften Kraftfahrzeuge verursacht wird (vgl. BayVGH, U.v. 7.5.2009 - 4 BV 08.166 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 19.7.2013 - 4 ZB 12.2339 - juris Rn. 13 ff.).

    Bei dem Unfall hat sich die kraftfahrzeugtypische Gefahr des Lkw als Transport- und Fortbewegungsmittel verwirklicht (vgl. BayVGH, B.v. 19.7.2013 - 4 ZB 12.2339 - juris Rn. 14).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.1998 - 1 S 1390/97

    Kostenersatz für Feuerwehreinsatz zur Beseitigung einer Ölspur bei unbekanntem

    Auszug aus VG München, 23.11.2016 - M 7 K 16.82
    Ferner ist es sachgerecht, wenn die Feuerwehr entsprechend ihres auf Erfahrungswerten basierenden Alarmierungskonzeptes und ihrer Ausrückeordnung, die Art und Umfang des sächlichen und personellen Einsatzes bei bestimmten Schadensereignissen vorsieht, verfährt, um sicherzustellen, dass bei einem Schadensereignis mit in der Regel unbekanntem Ausmaß dies bereits im ersten Zugriff wirkungsvoll bekämpft werden kann und das erforderliche Personal und die technische Ausstattung bereitstehen (BayVGH, U.v. 20.2.2013 - 4 B 12.717 - juris Rn. 19, 21; VGH BW, U.v. 8.6.1998 - 1 S 1390/97 - juris 1. Ls, Rn. 22).
  • VGH Bayern, 14.12.2011 - 4 BV 11.895

    Fakultatives Widerspruchsverfahren bei Kostenerhebung für Feuerwehreinsatz nach

    Auszug aus VG München, 23.11.2016 - M 7 K 16.82
    Auch wenn Art. 28 Abs. 1 und 2 BayFwG nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vom 17.4.2008 - 4 C 07.3356 - juris Rn. 9; vom 14.12.2011 - 4 BV 11.895 - juris Rn. 35) kein sog. intendiertes Ermessen in Richtung einer Kostenerhebung im Regelfall festlegt, genügt im Rahmen des Ermessens der Verweis auf das haushaltsrechtliche Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nach Art. 61, Art. 62 GO, wenn wie hier besondere Umstände, die es angezeigt erscheinen lassen, auf den Kostenersatz zu verzichten, nicht zu erkennen sind.
  • VGH Bayern, 07.05.2009 - 4 BV 08.166

    Kostenersatzanspruch; Feuerwehr; Mähdrescher; Arbeitsmaschine;

    Auszug aus VG München, 23.11.2016 - M 7 K 16.82
    Die Kosten für Feuerwehreinsätze bei derartigen Unfällen gehören typischerweise zum Schaden, der durch den Betrieb der vom Gesetzgeber als potentiell gefährlich eingestuften Kraftfahrzeuge verursacht wird (vgl. BayVGH, U.v. 7.5.2009 - 4 BV 08.166 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 19.7.2013 - 4 ZB 12.2339 - juris Rn. 13 ff.).
  • VGH Bayern, 03.09.2009 - 4 BV 08.696

    Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung; Havarie eines Schiffes auf der Donau;

    Auszug aus VG München, 23.11.2016 - M 7 K 16.82
    Ob der Feuerwehreinsatz und die dabei getroffenen Maßnahmen nach Art und Umfang erforderlich sind, ist eine vom Gericht in vollem Umfang zu prüfende Rechtsfrage, wobei allerdings die exante-Sicht maßgeblich ist, es also auf den Sach- und Kenntnisstand zum Zeitpunkt des behördlichen Handelns ankommt (vgl. BayVGH, U.v. 3.9.2009 - 4 BV 08.696 - juris Rn. 33).
  • VGH Bayern, 17.04.2008 - 4 C 07.3356

    Prozesskostenhilfe; Feuerwehrkosten; Verkehrsunfall; Ermessen; Billigkeit

    Auszug aus VG München, 23.11.2016 - M 7 K 16.82
    Auch wenn Art. 28 Abs. 1 und 2 BayFwG nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vom 17.4.2008 - 4 C 07.3356 - juris Rn. 9; vom 14.12.2011 - 4 BV 11.895 - juris Rn. 35) kein sog. intendiertes Ermessen in Richtung einer Kostenerhebung im Regelfall festlegt, genügt im Rahmen des Ermessens der Verweis auf das haushaltsrechtliche Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nach Art. 61, Art. 62 GO, wenn wie hier besondere Umstände, die es angezeigt erscheinen lassen, auf den Kostenersatz zu verzichten, nicht zu erkennen sind.
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